Hätte ich kein Anliegen, würde ich nicht durchfahren.
Ist das eigentlich ein Witz oder nennt man jemanden mit Anliegen tatsächlich irgendwo Anlieger? Ich kann mir nicht anders erklären, wie man auf sowas kommt.
Ich fühle mich ertappt. Ich hebe jedes Mal den Finger um das zu sagen
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Man darf durchfahren solange nix weiter dabei steht. Wenn noch “Nur forst- und landwirtschaftlicher Verkehr” dabei steht, kann man Ärger kriegen wenn man kein Förster oder Landwirt ist.
(Wegen Netzwerkfehler, hab ichs Kommentar versehentlich dreimal pfostiert.)
Nein. Anlieger sind nur diejenigen, die dort in dem Bereich auch tatsächlich halten/parken wollen. Sprich du wohnst da, oder willst jemanden oder etwas besuchen.
Durchfahren ist kein “Anliegen”.
Die Pozilei habens beim letzten Mal gesagt, dass es klar geht. Das Anliegen ist so ziemlich eine Grauzone. Klar, andererorts könnte es strenger interpretiert werden, jedoch hier wird es geduldet solange ich nicht heize und den forst- und landwirtschaftliche Verkehr nicht behindere.
(Ich habs überwiegend von Feld und Waldwegen. Hab bei mir in der Gegend noch nie “Anlieger frei” innerhalb einer geschlossenen Ortschaft gesehen außer wenn Baustelle war wo Straße saniert wurde.)
In Berlin gibt es sehr viele solcher Anlieger frei Straßen.
Und meistens sind es halt Fahrradstraßen heutzutage.
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Ich habs extra noch mal gegooglet und der ADAC sieht das anders.