Ja, die gibt es: § 35 (Sonderrechte) Abs. 7a StVO. Das bedeutet natürlich nicht, dass für die keine Regeln gelten und sie stehen dürfen, wo sie wollen, aber sie dürfen z.B. in zweiter Reihe parken.
Keine Ahnung, ob das für Amazon gilt, weil die ja nur ihre eigenen Pakete ausliefern. Für DHL, Hermes und Co gilt es auf jeden Fall und für Pizzarando gilt es auf jeden Fall nicht.
Ja, die gibt es: § 35 (Sonderrechte) Abs. 7a StVO. Das bedeutet natürlich nicht, dass für die keine Regeln gelten und sie stehen dürfen, wo sie wollen, aber sie dürfen z.B. in zweiter Reihe parken. Keine Ahnung, ob das für Amazon gilt, weil die ja nur ihre eigenen Pakete ausliefern. Für DHL, Hermes und Co gilt es auf jeden Fall und für Pizzarando gilt es auf jeden Fall nicht.
Interessant, danke - wusste ich garnicht!
Zweite Reihe ist halt aber nicht Bürgersteig, Busspur oder Radweg.