Auch interessant: Durch das Setzen des Warnblinklichts ist man in einer Zwickmühle, die so oder so zu einem Bußgeld führt: Geht vom eigenen Fahrzeug eine Gefahr aus, so kann man dafür belangt werden. Geht keine Gefahr davon aus, so ist das Warnblinklicht verboten und man kann fürs Einschalten belangt werden.
Auch interessant: Durch das Setzen des Warnblinklichts ist man in einer Zwickmühle, die so oder so zu einem Bußgeld führt: Geht vom eigenen Fahrzeug eine Gefahr aus, so kann man dafür belangt werden. Geht keine Gefahr davon aus, so ist das Warnblinklicht verboten und man kann fürs Einschalten belangt werden.