Der Titel verstößt gegen Regel 2, in der es heißt:
“Unterstrich oder Abstand dürfen durch ein beliebiges Textsymbol oder bis zu drei beliebige Emojis ersetzt werden.” (/s)
Das ist nicht korrekt, es handelt sich im Titel um EIN Textsymbol (bestehend aus mehreren Textzeichen). Irrtümlicherweise hattest du angenommen, “Textsymbol” sei ein Synonym für “Textzeichen”; dem ist nicht so.
Der Titel verstößt gegen Regel 2, in der es heißt:
“Unterstrich oder Abstand dürfen durch ein beliebiges Textsymbol oder bis zu drei beliebige Emojis ersetzt werden.” (/s)
Das ist nicht korrekt, es handelt sich im Titel um EIN Textsymbol (bestehend aus mehreren Textzeichen). Irrtümlicherweise hattest du angenommen, “Textsymbol” sei ein Synonym für “Textzeichen”; dem ist nicht so.
Diese Argumentation ist durchaus schlüssig. Damit ist der Fall für mich erledigt.
Ich finde es entspricht dem Geist der Verfassung
Dein weiblicher Elter verstößt gegen Regel 2.