Lies nochmal genau den Artikel - Facebook hat von sich aus die Inhalte gelöscht. Dann gab es ein anderes Urteil, welches Facebooks Nutzungsbedingungen für ungültig erklärt hat und dann ist der feine Herr auf die Idee gekommen, dass man ja klagen könnte, weil die ungültigen Nutzungsbedingungen ja keine Löschung erlauben würden, weil sie ja ungültig sind. Daraufhin hat das Gericht völlig verständlicherweise erklärt, dass Facebook auch Sachen löschen muss, wenn sie halt strafbar sind.
Lies nochmal genau den Artikel - Facebook hat von sich aus die Inhalte gelöscht. Dann gab es ein anderes Urteil, welches Facebooks Nutzungsbedingungen für ungültig erklärt hat und dann ist der feine Herr auf die Idee gekommen, dass man ja klagen könnte, weil die ungültigen Nutzungsbedingungen ja keine Löschung erlauben würden, weil sie ja ungültig sind. Daraufhin hat das Gericht völlig verständlicherweise erklärt, dass Facebook auch Sachen löschen muss, wenn sie halt strafbar sind.