stattdessen ist (auch Bio) Obst am Arbeitsplatz steuerlich absetzbar!
Dieser Verzehr im Betrieb fällt unter keine Steuerfrei-Regelung wie Sachbezüge, sondern kann für Dich als Arbeitgeber sogar nahezu kostenlos sein.
Getränke und Genussmittel wie Wasser … können nicht steuerlich abgesetzt werden.
Diese bleiben im Rahmen der Arbeitsplatzgestaltung lediglich steuerfrei.
Die Nettopreise musst Du jedoch selbst tragen. Sie werden aber nicht als Sachbezug für jeden Mitarbeiter oder wie der “gesunde Snack” verrechnet.
Das erklärt, wieso das Wasser bei […] so teuer war!
Ich habe in einer Firma gearbeitet, in der Mineralwasser und Süßgetränke umsonst waren. Beim Wasser hat es teils dazu geführt, dass Leute das zum Blumengießen oder für die Podusche genutzt haben. Und Süßgetränke umsonst auszugeben, ist eine ziemlich doofe Idee—außer man möchte, dass die Mitarbeiterys sich auf Arbeit fett trinken.
Soße.
Danke, gütiger Chef!
Eigentlich ist der sogenannte Arbeitgeber der Arbeitnehmer und der sogenannte Arbeitnehmer der Arbeitgeber.
Danke für deine Weisheit oh großer KänGuru.
Hier hast du eine Schnapspraline.
Falls du dir damit auf niederträchtige Weise mein Wohlwollen erschleichen wolltest - es ist dir gelungen.
Das erklärt, wieso das Wasser bei […] so teuer war!
Ich habe in einer Firma gearbeitet, in der Mineralwasser und Süßgetränke umsonst waren. Beim Wasser hat es teils dazu geführt, dass Leute das zum Blumengießen oder für die Podusche genutzt haben. Und Süßgetränke umsonst auszugeben, ist eine ziemlich doofe Idee—außer man möchte, dass die Mitarbeiterys sich auf Arbeit fett trinken.
Jaja das ist Kalkül, wenn sie dann fett und faul sind rennen sie nicht davon.