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Cake day: July 8th, 2023

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  • Soweit ein Passwort im Klartext gespeichert wird und ausgelesen werden kann, kann es voraussichtlich gar keine Sicherungsfunktion erfüllen. Das bloße Geheimhalten eines Passworts genügt nämlich nicht, mithin kan auch das “schlechte Verstecken” nicht genügen. Damit ist die Rechtslage weit entfernt von der Klarheit, die du suggerierst.

    Das sah das Landgericht Aachen aber anders, weshalb sie den Fall zwecks Revision an das Amtsgericht zurückgegeben hatten:

    Die Daten seien besonders gesichert gewesen, da ein Passwortschutz vorlag und das “Abrufen” der Daten “zudem nur nach einer Dekompilierung möglich war”, heißt es in dem Beschluss des LG Aachen. “Die Sicherung des Zugangs mittels Passwort reicht als Zugangssicherung aus”, damit sei der Straftatbestand erfüllt. Damit folgt das Gericht der seit Jahren auch an anderen Gerichten vorherrschenden Rechtsmeinung.

    Der Rechtsauffassung der Aachener Richter nach “ist auf die allgemeine Sicherung der Daten gegenüber Zugriff Unbefugter abzustellen, nicht darauf, ob Eingeweihte oder Experten leicht auf die Daten zugreifen können”. Der Beschluss folgt außerdem der Argumentation der Staatsanwaltschaft Köln, die in ihrer Beschwerde argumentiert hatte, dass die Dekompilierung einer Binärdatei “ein tiefes Verständnis über Programmiersprachen und Softwareentwicklung” voraussetzt, “um mit dem Ergebnis der Dekompilierung umgehen zu können”.

    https://www.heise.de/news/Modern-Solution-Jetzt-doch-Hackerparagraf-Verfahren-gegen-Sicherheitsforscher-9246117.html