Sonst sind Mexikaner in der Kulinarik ja eher in flüssige dargereichter Form bekannt
Sonst sind Mexikaner in der Kulinarik ja eher in flüssige dargereichter Form bekannt
Bin seit ca einem Jahr (und voraussichtlich temporär) privat versichert. Die Unterschiede sind schon deutlich. Das mit der Kaffeemaschine ist natürlich sehr plakativ. Krasser fand ich, dass ich hier - große ostdeutsche Stadt - plötzlich einen Termin beim Augenarzt bekommen konnte, direkt am nächsten Tag… Privatversicherungen gehören abgeschafft.
AGB sind Vertragsbestandteile. Ein Vertrag wird beidseitig geschlossen. Daraus folgt, dass der Vertrag und somit auch AGB nicht einseitig geändert werden können. Was sie also eigentlich wollen ist, dass du einer Vertragsänderung zustimmst. Dies kann ggf konkludent (also durch entsprechendes Verhalten, aber ohne dass du explizit “ja” sagst), passieren. Deshalb könntest du “widersprechen” also eigentlich das Änderungsangebot ablehnen.
Dem Vertragspartner bleibt natürlich vorbehalten, den Vertrag - fristgerecht - zu kündigen.
Was es mit der Änderungsklausel auf sich hat, kann ich nicht sagen, da sie hier nicht wiedergegeben ist.