Die Regierung will juristische Risiken bei der Suche nach Sicherheitslücken reduzieren. Der eigentliche Hackerparagraf wird nicht geändert.
Srafbarkeit entscheidend. Beim Hacken ist künftig die Absicht für die Strafbarkeit entscheidend. Wer in positiver Absicht Computersysteme hackt, um Sicherheitslücken zu finden, soll sich künftig nicht mehr strafbar machen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesjustizministerium am 4. November 2024 vorgestellt hat. Die Ampelkoalition von SPD, Grünen und FDP setzt damit ein Vorhaben des Koalitionsvertrags um.
Diese White/Black Dichotomie hat glücklicherweise in vielen Bereichen ausgedient. Schade, dass sie sich bei White/Black Hats noch hält. “Ethical Hacker” wäre auch der für Laien verständlichere Begriff.