Naja… gibt es denn für die eine Hoheitsregelung?
Sehe immer mehr Amazon-Lieferanten die mit Konstant angeschaltenem Warnblinker einfach überall rumhacken wie es gerade passt.
Ja, die gibt es: § 35 (Sonderrechte) Abs. 7a StVO. Das bedeutet natürlich nicht, dass für die keine Regeln gelten und sie stehen dürfen, wo sie wollen, aber sie dürfen z.B. in zweiter Reihe parken.
Keine Ahnung, ob das für Amazon gilt, weil die ja nur ihre eigenen Pakete ausliefern. Für DHL, Hermes und Co gilt es auf jeden Fall und für Pizzarando gilt es auf jeden Fall nicht.
Naja… gibt es denn für die eine Hoheitsregelung? Sehe immer mehr Amazon-Lieferanten die mit Konstant angeschaltenem Warnblinker einfach überall rumhacken wie es gerade passt.
Ja, die gibt es: § 35 (Sonderrechte) Abs. 7a StVO. Das bedeutet natürlich nicht, dass für die keine Regeln gelten und sie stehen dürfen, wo sie wollen, aber sie dürfen z.B. in zweiter Reihe parken. Keine Ahnung, ob das für Amazon gilt, weil die ja nur ihre eigenen Pakete ausliefern. Für DHL, Hermes und Co gilt es auf jeden Fall und für Pizzarando gilt es auf jeden Fall nicht.
Interessant, danke - wusste ich garnicht!
Zweite Reihe ist halt aber nicht Bürgersteig, Busspur oder Radweg.