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    1 year ago

    Und die neue EU Bio Verordnung (2022):

    Nach den Vorschriften der EG-Öko-Verordnung ((EG) Nr. 834/2007 und (EG) Nr. 889/2008) dürfen chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel einschließlich Antibiotika erforderlichenfalls unter strengen Bedingungen ver- wendet werden, wenn die Behandlung mit phytotherapeutischen, homöopathi- schen und anderen Erzeugnissen ungeeignet sind. Daher ist davon auszugehen, dass in der ökologischen Hühnermast weniger Antibiotika eingesetzt werden und somit auch das Risiko von Resistenzausbreitungen in der Umwelt geringer ist. Eine sichere Datengrundlage hierfür fehlt jedoch.

    https://dserver.bundestag.de/btd/19/028/1902874.pdf

    “Bioland” zB ist voll dabei: https://twitter.com/dhu_de/status/1656206230816280577?cxt=HHwWgsC-6deyg_wtAAAA