Und wenn man 3 pflanzen haben darf, aber sogar nicht blütennahe pflanzenteile mit gewogen werden, ist man schon ordnungswidrig bevor eine einzige Pflanze ausgewachsen ist.
Umgang mit Cannabissamen
(1) Der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, sofern die Cannabissamen nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist die Einfuhr
von Cannabissamen zum Zweck des privaten Eigenan-baus von Cannabis nach § 9 oder des gemeinschaftlichen Eigenanbaus von Cannabis in Anbauvereinigun-gen nach Kapitel 4 nur aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlaubt.
(3) Die Bestimmungen zum Umgang mit Vermehrungsmaterial nach § 10 sowie Kapitel 4 bleiben von Absatz 1 unberührt.
(4) Cannabissamen, die entgegen Absatz 2 eingeführt worden sind oder eingeführt werden sollen, können sichergestellt werden; § 2 Absatz 5 gilt entsprechend.
Da steht doch dass man keine Samen kaufen darf.
Und wenn man 3 pflanzen haben darf, aber sogar nicht blütennahe pflanzenteile mit gewogen werden, ist man schon ordnungswidrig bevor eine einzige Pflanze ausgewachsen ist.
Check ich nicht so ganz. Da wird doch auf Paragraph 4 Bezug genommen, in dem das geregelt ist?
Achso, na dann.
Es geht ja um das getrocknete Gewicht. Nehme an die ausgewachse Pflanze zählt nicht als getrocknet
War das nichg eine der Kritikpunkte, das das nicht ausreichend definiert ist?