Mir wird jetzt grade kein Video angezeigt, das die automatische Übersetzung hat, aber ich meine das war bei mir über das Menü mit den drei Punkten und dann der Reiter Tonspur
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Bei der normalen App geht das schon nur eben nicht dauerhaft gespeichert
XY: sagt etwas schlechtes über die eigene Erfahrung mit Fenster
Mindestens einy: dAsS wäRe NiCht pAsSieRt wEnN du liNuX beNutzT hÄtteSt
Ich glaube du bist irritiert das die Maimai-Vorlage ausnahmsweise mal mit genug Pixeln kommt - die Vorlage selbst ist älter als lemmy
In dem Fall müssen Auslegungsregeln hinzugezogen werden. Systematisch, Teleolpgisch, Historisch…
Soll auf meinem Gaming-PC laufen, Partitionsprobleme habe ich jetzt nicht ^^. Hast du Erfahrung mit Zocken auf der Distro?
Hat hier jemand Erfahrung mit ZorinOS? Wird wohl meine erste Linux-Distro werden
Geschichte meines Lebens seit Oktober 24 bis Oktober 25
Es erweckt schon den Eindruck vorsätzlichen Framings
Oder bei IKEA kürzlich gefunden: Die Toiletten in der Ausstellung sind nicht zur Nutzung gedacht
Weiß nicht wer in der Ausstellung ohne Tür auf die Idee kommt da ein Ei legen zu wollen
Würde aber vor Gericht nicht halten, daher mein Appell: habt eine Rechtsschutzversicherung
Naja niedere Beweggründe ist potenziell sehr weit. In etwa ist es: auf sittlich allerniedrigster Stufe stehend und von allen billig und gerecht Denkenden abgelehnt zu betrachten. Daher könnte man bspw. argumentieren, dass die Hinrichtung eines schwerst Intelligenzverminderten (i.S.d von Green Mile) dieses Kriterium erfüllen könnte. Wenn es den Job des Henkers gäbe, dann würde die Ausführung der Hinrichtung zur Erlangung seines Lohns dienen und könnte daher als Habgier betrachtet werden.
Die anderen Merkmale dürften nie oder höchst selten einschlägig sein (sind sie ohnehin) eventuell vielleicht noch die Verdeckungsabsicht oder Ermöglichungsabsicht.
+FragdenStaat hat bereits Anzeige gegen Dobrindt und den Polizeipräsidenten wegen Rechtsbeugung erhoben
Korrigiere: wegen Anleitung zu Straftaten (Nötigung seitens der BPolizisten)
In diesem Fall wäre das aber tatsächlich nicht zwangsläufig ungleich. Die sanktioniert Tötung ist zwar in der Theorie in Deutschland rechtmäßig weil nicht rechtswidrig wenn es eine Strafe ist. Aber die Menschenwürdegarantie und das Todesstrafenverbot würden eine solche Sanktionierung grob verfassungswidrig und damit illigitim machen. Daher wäre due Todesstrafe rechtswidrig, die Ausführung mindestens Totschlag, möglicherweise sogar Mord
Plus viele Unis, wenn sie juristische Fakultäten haben, haben Rechtshilfe-Vereine, die dürfen dich zwar nicht vor Gericht vertreten, aber eine Einschätzung abgeben und Tipps geben. Das Bafög-Amt bietet häufig kostenlose Rechtsberatung. Und in Amtsgerichten gibt es häufig (Kostenlose) Rechtsberatungstermine
Wow, Prime, Youtube und wahrscheinlich viel weitere
Ich hab auch keins aber die Werbung macht etwa 50% aller Werbeclips die ich sehe aus
Relaxiere bitte, es handelt sich um einen gängigen Jokus