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Cake day: June 24th, 2024

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  • § 823 I Var.4 BGB sowie § 823 II BGB i.V.m. verschiedensten Schutznormen bspw. § 9 DGUV.

    So viel Präzision beim zitieren von Gesetzen muss schon sein, besonders bei §§ wie § 823 BGB der in Absatz bereits 5 geschriebene Varianten (in sonstige verstecken sich nochmal einige ungeschriebene) und mit Absatz in Verbindung mit Schutzgesetzen unbeschränkt viele Möglichkeiten der Schadenersatzansprüche enthält. So wird das sonst nichts mit dem Jura-Studium.









  • Problem ist der Faustschlag. Die Beute war bereits im Gewahrsam des Täters daher liegt kein Raub vor. Durch die Gewaltanwendung oder den Versuch dessen wird aus Diebstahl, räuberischer Diebstahl, das erhöht das Strafmaß erheblich. Evtl. wird er nach Jugendstrafrecht verurteilt, aber wenn nicht, dann richtet sich das Strafmaß nach dem eines Räubers gem. § 252, 249 und dann hast du mind. 1 Jahr FS