Der einzige Typ, der das behauptet, ist nur leider derjenige, der das dort hochgeladen hat.
Oh - ja gut :D das hab ich nicht gesehen. Mein Fehler.
“vnnd ihro” ist ja mal eindeutig Schwachsinn.
Deshalb schrieb ich, dass es so klingen soll, nicht, dass es tatsächlich mittelalterliche Schreibweise ist.
Keine Ahnung, mag auch tatsächlich KI-Kauderwelsch sein, sah für mich nur gewollt so aus (zumindest wenn man sich nicht damit befasst, wie damals wirklich geschrieben wurde).
Falls ernstgemeinte Frage: Doch, natürlich gelten ausgeschilderte Limits auch für Radfahrer.
Es gibt Ausnahmen bei impliziten Limits (also nicht explizit zB mit “30” beschilderten Limits), zB gelten die innerörtlichen 50km/h ab Ortsschild nicht für Radfahrer. Andere implizite Limits wie Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich wiederum aber schon.