Ich finde den Weg zur Zelle alleine.
Und dann überholt dich ein Autofahrer, weil Radfahrer muss man ja überholen.
Dabei wird er mit 50 geblitzt.
Und ist deswegen jetzt sauer auf dich.Das ist wirklich nervig. Man fährt in der 30er-Zone schon 35-40, weil es tendenziell bergab geht und dann kommt ein Autofahry mit 55+.
Hmmmm, ab 25 km/h wird die Unterstützung abgeschaltet. Entweder ist illegal getunt oder es handelt sich um ein S-Pedelec.
Du wirst doch wohl 11 km/h ohne Unterstützung schaffen.
Du hast da einen Denkfehler: Wenn du 25 km/h mit Unterstützung fährst, kannst du nicht 11 km/h einfach oben drauf legen. Du musst die vollen 36 km/h allein halten können, da ab 26 km/h die Unterstützung komplett abschaltet, bis du wieder auf 25 km/h fällst.
Okay, dann fahr doch einfach alleine 11 km/h und dann macht das Fahrrad seine 25 km/h oben drauf. Easy.
Berg ab geht das entspannt mit ordentlich treten.
Es gibt E-Räder die 80 km/h schaffen. Nur man muss strampeln sodass man es erreicht.
Ich bin auch mal auf dem Schulweg auf dem Fahrrad von ner Blitzertonne geblitzt worden.
Wir wurden mit 40 in ner 30er Zone geblitzt.
Ich weiß immer noch nicht, wie der T1 das überhaupt ohne Rückenwind und Gefälle erreicht hat.
Die Limits gelten doch nur für KFZ oder?
Falls ernstgemeinte Frage: Doch, natürlich gelten ausgeschilderte Limits auch für Radfahrer.
Es gibt Ausnahmen bei impliziten Limits (also nicht explizit zB mit “30” beschilderten Limits), zB gelten die innerörtlichen 50km/h ab Ortsschild nicht für Radfahrer. Andere implizite Limits wie Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich wiederum aber schon.
Genau. §3 der StVO regelt die allgemeinen Geschwindigkeitslimits, z.B. 50 km/h innerorts, für Kraftfahrzeuge. Fahrräder sind keine Kraftfahrzeuge und fallen somit nicht darunter.
§§41 und 42 regeln über Vorschrifts- bzw. Richtzeichen Ge- und Verbote, z.B. aweichende Geschwindigkeitslimits (Zeichen 274) oder den verkehrsberuhigten Bereich (Z. 325) für alle Verkehrsteilnehmer bzw. Fahrzeugführer, also auch Radfahrer.
Ja, ich glaube auf dem Rad bist du nicht verpflichtet, deine Geschwindigkeit zu messen
Nicht wirklich, aber es gilt dennoch die Sorgfaltspflicht, weshalb man den Umständen entsprechend angepasst fahren muss
Häh, das’ doch Milli Dance!?