Ich finde die Spacken, die zum Grüßen hupen, unerträglich.
Mittlerweile hupen Autos ja selbst beim Aufschließen. Ich frage mich, wieso so etwas in Deutschland eine Verkehrszulassung kriegt, wenn der Missbrauch der Warneinrichtungen praktisch eingebaut ist.
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden
Ich finde die Spacken, die zum Grüßen hupen, unerträglich.
Mittlerweile hupen Autos ja selbst beim Aufschließen. Ich frage mich, wieso so etwas in Deutschland eine Verkehrszulassung kriegt, wenn der Missbrauch der Warneinrichtungen praktisch eingebaut ist.
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man seine Absicht zu überholen durch Hupen kenntlich machen.
VW geht da noch einen Schritt weiter:
https://www.heise.de/news/Fernstart-Gefahr-Rueckruf-fuer-67-000-VW-Caddy-3085284.html
Das ist JN Deutschland eigentlich nicht zulässig, da die Hupe nur für Gefahrensituationen ist.
Nicht nur: StVO § 5 Satz 5: