Am Wochenende haben in der Schweiz mehrere nationale Abstimmungen stattgefunden. In verschiedenen Kantonen kam dabei im Rahmen des laufenden Versuchsbetriebs
Das wichtigste vorneweg: Die Abstimmungen sind sowohl schweiz-weit wie auch in Basel-Stadt so eindeutig ausgefallen, dass die verlorenen 2048 Stimmen keinen Einfluss auf das Ergebnis haben. Am knappsten war in Basel-Stadt die Abstimmung zum Klimafonds, und selbst da liegt zwischen Ja und Nein eine Differenz von 6658 Stimmen. Erspart bleibt uns so eine Wiederholung der Abstimmung in Basel-Stadt und/oder eine mehrwöchige Hängepartie bis zum Vorliegen der endgültigen nationalen Ergebnisse (was zum Beispiel der Fall gewesen wäre, wenn ein knappes basel-städtisches Ja/Nein die entscheidende Standesstimme für die Halbierungsinitiative gebildet hätte).
Und das ist zulässig? „Yoah, die zweitausend Stimmen hätten eh keinen Unterschied gemacht, also eh egal“ klingt mir so als würde man die Demokratie aushöhlen…
Entscheidend ist nicht nur die absolute Zahl verlorener Stimmen, sondern ob dadurch das rechtlich relevante Ergebnis konkret gefährdet wäre. Die Praxis (auch des Schweizerischen Bundesgerichts) verlangt, dass eine Nachzählung nur angeordnet wird, wenn eine realistische Chance besteht, dass Fehler oder fehlende Stimmen das Resultat umkehren — also typischerweise bei Resultaten, die sehr nahe bei 50:50 liegen.
Und das ist zulässig? „Yoah, die zweitausend Stimmen hätten eh keinen Unterschied gemacht, also eh egal“ klingt mir so als würde man die Demokratie aushöhlen…
Entscheidend ist nicht nur die absolute Zahl verlorener Stimmen, sondern ob dadurch das rechtlich relevante Ergebnis konkret gefährdet wäre. Die Praxis (auch des Schweizerischen Bundesgerichts) verlangt, dass eine Nachzählung nur angeordnet wird, wenn eine realistische Chance besteht, dass Fehler oder fehlende Stimmen das Resultat umkehren — also typischerweise bei Resultaten, die sehr nahe bei 50:50 liegen.
Siehe z.B.: https://www.tribunale-federale.ch/files/live/sites/tfl/files/pdf/de/archive/1C_348_2015_yyyy_mm_dd_T_d_12_47_17.pdf
Ist ein schwieriges Thema, aber Deutschland handhabt das ähnlich:
Im Grundgesetz steht, dass der Bundestag für die Wahlprüfung zuständig ist. Er muss somit entscheiden, ob es eine Neuauszählung gibt. Was ein bisschen seltsam ist, weil es ja gerade an der Zusammensetzung des Bundestags Zweifel gibt, sagt Wilko Zicht. “Aber das ist in Deutschland historisch so gewachsen. Die ersten deutschen Parlamente wollten es nicht der damals noch parlamentsfeindlich eingestellten Justiz überlassen, das Wahlergebnis korrigieren zu können.”
Wäre auch hinsichtlich Gewaltentrennung fragwürdig.