• Prunebutt@slrpnk.net
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    17 hours ago

    22 bis 6 Uhr wär meine Schätzung, wegen den Ruhezeiten.

    Ist so geregelt, dass die Arbeitende (Wortspiel nicht beabsichtigt) Bevölkerung sich auch ausruht. In den Zeiten darf glaub ich keine Hausdurchsuchungen durchgeführt werden.

    Und die beim Arbeitsamt haben ja Arbeitsschutz. /s

    Edit: zusätzlichen Kontext und Sarkasmus hinzugefügt.

    • Senseless@feddit.org
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      15 hours ago

      Werden Hausdurchsuchungen nicht meist genau zwischen 4 und 6 Uhr morgens gemacht, weil man sich erwartet die beschuldigte Person anzutreffen?