Sie sah vor, dass Strafverfolgung nicht stattfinden darf, wenn das Opfer dem widerspricht. 1997 wurde über eine Variante des Gesetzesentwurfs ohne diese Klausel abgestimmt – hiergegen stimmte Merz mit Nein. Er erklärte 2020, er habe die Gefahr durch Falschbeschuldigungen „zerstrittener Eheleute“ gesehen.
Ich finde das nicht nur an den Haaren herbei gezogen. Sondern lässt auch sehr tief blicken, wenn man in diesem Kontext erst Mal an Täterschutz denkt.
Aber ja, ich zeige meinen Mann auch manchmal einfach so an, um ihm eins auszuwischen.
Zumal es dieses veto, das Merz sich da wünscht, sonst auch nicht gibt. Warum also, wenn Täter und Opfer verheiratet sind?
Wieso ist die “Gefahr von Falschbehauptungen” denn “Täterschutz”? Das sind dann ja eben gerade keine Täter. Ob man dem Argument jetzt folgt ist eine andere Sache.
Darüber kann man gut streiten - soweit ich weiß sagte auch Merz selbst, dass er heute so nicht mehr abstimmen würde.
Aber die oft suggerierte Aussage, dass Merz ‘grundsätzlich’ dagegen war, dass Vergewaltigung in der Ehe strafbar wird, ist anhand seines vorherigen Abstimmungsverhalten nicht haltbar.
Ich unterstelle ihm das weiterhin und dass er sich eine sehr dünne Ausrede dafür zurechtgelegt hat. Aber das ist eben einfach nur eine Unterstellung meinerseits.
Fehlender Kontext
Ich finde das nicht nur an den Haaren herbei gezogen. Sondern lässt auch sehr tief blicken, wenn man in diesem Kontext erst Mal an Täterschutz denkt.
Aber ja, ich zeige meinen Mann auch manchmal einfach so an, um ihm eins auszuwischen.
Zumal es dieses veto, das Merz sich da wünscht, sonst auch nicht gibt. Warum also, wenn Täter und Opfer verheiratet sind?
Wieso ist die “Gefahr von Falschbehauptungen” denn “Täterschutz”? Das sind dann ja eben gerade keine Täter. Ob man dem Argument jetzt folgt ist eine andere Sache.
Darüber kann man gut streiten - soweit ich weiß sagte auch Merz selbst, dass er heute so nicht mehr abstimmen würde.
Aber die oft suggerierte Aussage, dass Merz ‘grundsätzlich’ dagegen war, dass Vergewaltigung in der Ehe strafbar wird, ist anhand seines vorherigen Abstimmungsverhalten nicht haltbar.
Ich unterstelle ihm das weiterhin und dass er sich eine sehr dünne Ausrede dafür zurechtgelegt hat. Aber das ist eben einfach nur eine Unterstellung meinerseits.