She/her 🏳️‍⚧️

Professional cow, Linux Nerd, Hardcore Techno enthusiast. The Emporer protects us.

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Cake day: June 22nd, 2024

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  • Jein. Man kann es so werten, jedoch ist das noch lange nicht rechtssicher. Diebstahl ist als die absichtliche wegnahme einer fremden beweglichen Sache definiert. Das Kriterium der Absicht kann in dem Fall erfüllt sein, muss es aber nicht. Ich stecke es vielleicht ja nur in die Tasche um es zu transportieren. Vor Gericht wirst du mit deiner Argumentation nicht durchkommen, dass das bloße in die Tasche stecken schon das Kriterium der Absicht erfüllt. Deswegen wird stattdessen meistens gewartet bis ein eventueller Dieb an der Kasse vorbeigegangen ist bzw den Laden verlässt.






  • Habe es selber ausprobiert, da ich zum einen keine Frauen in meinem direkten Freundeskreis habe mit denen ich das machen könnte (am ehesten noch mit der Freundin von nem Kumpel). Außerdem war das eher so ein Spontankauf/ausprobieren. Ist auf jeden Fall sehr cool, wenn man ein Stück weit weiblicher aussieht, auch wenn ich durchaus so mäßig reingeschissen habe. Habe einiges gelernt und werde das demnächst auf jeden Fall öfters machen. Das hat auf jeden Fall so mit die größte Euphorie seit Wochen ausgelöst :)