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    3 days ago

    Nein, aber sie muss Hieb- und stichfest sein.

    Beispiel: Ich will unter keinen Umständen künstlich beatmet oder ernährt werden. Sollte ich mich im Sterbeprozess befinden und mich aus Panik umentscheiden, muss trotzdem ein psychologisches Konsil stadtfinden, da mein Urteilsvermögen durch den Zustand getrübt sein dürfte.

    Es muss hat Niet und stichfest drin stehen was Mann will ohne rechtliche Grauzonen zu hinterlassen, mein lieblings Explodierer macht das in Rente, natürlich gegen einen Obolus, aber der hat echt Ahnung davon.