Ich frage mich, ob es da irgendeine baurechtliche Anforderung gibt, nach der öffnenbare Löcher in Außenwänden unbedingt Glas brauchen. Denn anders kann ich mir die Scheibe nicht erklären. Lustig ist auch, dass das Ding zwei Scharniere hat.
Ging’s hier nur darum, dass man „Tageslichtbad” in die Anzeige schreiben darf?
Es gibt teilweise baurechtliche Anforderungen, die man so auslegen kann, dass sie so absurde Fenster verlangen. Es gibt z.B. Räume, die mindestens ein Fenster haben müssen, um Tageslicht reinzulassen. Ich kenne ein Gebäude, wo sich wegen einer solchen Vorgabe ein ganz ähnliches absurdes winziges dreieckiges Fenster im Treppenhaus befindet.
Ich frage mich, ob es da irgendeine baurechtliche Anforderung gibt, nach der öffnenbare Löcher in Außenwänden unbedingt Glas brauchen. Denn anders kann ich mir die Scheibe nicht erklären. Lustig ist auch, dass das Ding zwei Scharniere hat.
Ging’s hier nur darum, dass man „Tageslichtbad” in die Anzeige schreiben darf?
Es gibt teilweise baurechtliche Anforderungen, die man so auslegen kann, dass sie so absurde Fenster verlangen. Es gibt z.B. Räume, die mindestens ein Fenster haben müssen, um Tageslicht reinzulassen. Ich kenne ein Gebäude, wo sich wegen einer solchen Vorgabe ein ganz ähnliches absurdes winziges dreieckiges Fenster im Treppenhaus befindet.