• Kacktusse@feddit.org
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    10
    ·
    5 days ago

    Darfst damit jetzt nicht mehr auf die Straße:

    Laut StVZO ist alles verboten, was nicht ausdrücklich in §49a ff genannt ist. Somit ist folgendes Tuning nicht zulässig:

    • Unterbodenbeleuchtung
    • Sibbo@nord.pub
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      2
      ·
      4 days ago

      Wenn ich meinem Fahrlehrer glauben kann, dann hätte man als Erwachsener Mensch ohne die Unterbodenbeleuchtung mit dem Bobbycar tatsächlich deutsche Straßen befahren dürfen. Außer Autobahnen, weil da muss das Auto eine Mindestgeschwindigkeit von 60km/h erreichen können.