An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.
aka “Du musst den Mindestsicherheistabstand beim Anfahren nicht einhalten, wenn Radfahrer neben dir mit weniger Abstand an der Kreuzung gehalten haben”
Wir wären nicht in Deutschland, wenn das nicht geregelt wäre:
aka “Du musst den Mindestsicherheistabstand beim Anfahren nicht einhalten, wenn Radfahrer neben dir mit weniger Abstand an der Kreuzung gehalten haben”