Lange Antwort: Jein. Kommt drauf an, ob es tatsächlich eine logopädische Indikation ist, z.B. verspäteter Spracherwerb oder nicht altersgerechte phonologische Prozesse, oder ob es um eine reine Sprachförderung geht. Im zweiten Fall wären wir tatsächlich weniger die Anlaufstelle, weil das keine “Pathologie” im herkömmlichen Sinne ist, sondern eher ein Fall von Migration, Aufwachsen mit mehreren Sprachen und ähnliches und da muss jede Logopädin selbst entscheiden, ob sie das Rezept, das eh schon ausgestellt ist, durch"therapiert" oder ob an Nachhilfe oder andere Förderprogramme verwiesen wird.
Ist das die offizielle Befähigung, “sprich Deutsch du Hurensohn” zu verschreiben?
Lange Antwort: Jein. Kommt drauf an, ob es tatsächlich eine logopädische Indikation ist, z.B. verspäteter Spracherwerb oder nicht altersgerechte phonologische Prozesse, oder ob es um eine reine Sprachförderung geht. Im zweiten Fall wären wir tatsächlich weniger die Anlaufstelle, weil das keine “Pathologie” im herkömmlichen Sinne ist, sondern eher ein Fall von Migration, Aufwachsen mit mehreren Sprachen und ähnliches und da muss jede Logopädin selbst entscheiden, ob sie das Rezept, das eh schon ausgestellt ist, durch"therapiert" oder ob an Nachhilfe oder andere Förderprogramme verwiesen wird.
Kurze Antwort: Ja :D
Solche(n) haben wir hier gebraucht