• Björn Tantau@swg-empire.de
    link
    fedilink
    arrow-up
    3
    ·
    2 months ago

    Nur weil es angezeigt werden muss heißt es nicht, dass es nicht strafbar ist. Siehe § 185 Strafgesetzbuch. Du kannst bis zu ein Jahr für Beleidigung ins Gefängnis kommen. Wobei ich mich echt frage was für eine Beleidigung das ist. Unterhosentoilettentieftaucher mit Arschbackenbeleuchtung?

    • YourPrivatHater@ani.social
      link
      fedilink
      arrow-up
      3
      ·
      2 months ago

      Ich hab bis jetzt noch nie von einer Verurteilung zu Bewährung oder gar knast wegen Stinkefinger gehört, das muss schon wirklich heftiges Zeug sein, dafür muss man eine Person wahrscheinlich nach allen Regeln der Kunst zur Schnecke machen.