Auch wenn es aussieht wie ein geschreddertes Küken, habe ich aus diesem Schreiben keine sinnändernden Abschnitte entfernt.
Die monatliche Grundgebühr […] beträgt ab dem 03.04.2025 32,79€ statt bislang 31,66€.
Die [… Preisanpassung] erfolgt auf Grundlage der Preisanpassungsklausel gemäß Ziffer 9 der […] AGB.
[…]
Wir […] können […] Ihnen [außerdem] mitteilen, dass wir […] die Preisanpassungsklausel […] aus Ihren AGB streichen.
[…]
Sie können der Preispanpassung […] widersprechen […]. Widersprechen Sie […], läuft der Vertrag zu den bisherigen Konditionen weiter.
Was geht hier vor sich?
Aber warum darf ich der Erhöhung widersprechen?
Weil man das immer darf. Egal was AGBs sagen.
Gibt’s dazu ein Gesetz oder ein Urteil? Ich konnte nur eine Regelung für Energielieferanten finden.
Könnte man Preiserhöhungen einfach immer widersprechen, würden 3025 ja immer noch die inflationsunausgeglichenen Verträge von 2020 gelten. Das kommt mir doch sehr verbraucherfreundlich vor.
AGB sind Vertragsbestandteile. Ein Vertrag wird beidseitig geschlossen. Daraus folgt, dass der Vertrag und somit auch AGB nicht einseitig geändert werden können. Was sie also eigentlich wollen ist, dass du einer Vertragsänderung zustimmst. Dies kann ggf konkludent (also durch entsprechendes Verhalten, aber ohne dass du explizit “ja” sagst), passieren. Deshalb könntest du “widersprechen” also eigentlich das Änderungsangebot ablehnen.
Dem Vertragspartner bleibt natürlich vorbehalten, den Vertrag - fristgerecht - zu kündigen.
Was es mit der Änderungsklausel auf sich hat, kann ich nicht sagen, da sie hier nicht wiedergegeben ist.
Der erste Absatz war mir schon so klar. Normalerweise gehe ich davon aus, dass solche Änderungs-„Angebote” nach der „Friss oder stirb“-Methode vorgeschlagen werden, wie du auch im zweiten Absatz sagst. Das scheint o2 aber ja explizit auszuschließen:
Die Änderungsklausel sagt sinngemäß, dass die Preise angehoben werden dürfen und gesenkt werden müssen, wenn sich etwas an den Preisen ändert, zu denen o2 von seinen Lieferanten beliefert wird. Der einzige Grund, der mir einfällt, warum sie diesen Teil streichen wollen, ist der, dass sie eine deutlichen Preisnachlass von ihren Lieferanten erwarten, den sie nicht weitergeben wollen.
Wahrscheinlich weil die Klausel unrechtmäßig ist?
Klingt für mich als Laien wie n Fall für den Verbraucherschutz