• schnurrito@discuss.tchncs.deOP
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    4 hours ago

    Das erste kann man nur sehr schwierig so lesen, dass es dem Staat irgendetwas vorschreibt. Bitte um Gerichtsentscheidungen, in denen das so verstanden wurde. Grundrechte sind vor allem Schutzrechte gegenüber dem Staat. Natürlich versuchen Medien, Menschen “in eine bestimmte Richtung zu drängen” oder (evtl. falsche) “Werte zu vermitteln”, das war auch schon lange vor der Erfindung von Computern so.

    Das zweite ist schon ein bisschen besser, aber auch das lese ich so, dass es vor allem die Existenz und Betätigung von Behörden wie etwa Jugendämtern erlaubt, eventuell vorschreibt. (Und natürlich bin ich dafür, dass der Staat einschreitet, wenn bestimmten Kindern grundlegend falsche Werte beigebracht werden, ihnen Gewalt angetan wird, usw.) Nicht, dass der Staat Gesetze erlassen müsse, die es jungen Menschen verbieten, auf Informationen zuzugreifen, auf die sie aktiv zugreifen wollen.

    • Felix@feddit.org
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      4 hours ago

      Das Bundesverwaltungsgericht hat z.B. 2019 bezüglich Indizierungen geurteilt:

      Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger vor sozial-ethisch desorientierenden Inhalten haben ihre Grundlage in dem Grundrecht auf Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG.” – Quelle: https://www.bverwg.de/301019U6C18.18.0

      Eine Revision dieses Urteile wurde vom Bundesverfassungsgericht 2022 abgelehnt, u.a. auch wieder mit Bezug auf Art. 2: “Der Jugendschutz genießt Verfassungsrang vor allem aufgrund des in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verbrieften elterlichen Erziehungsrechts und des Rechts der Kinder und Jugendlichen aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit, und ihres Anspruchs auf Schutz und Hilfe, um sich zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten innerhalb der sozialen Gemeinschaft entwickeln zu können” – Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/10/rk20221020_1bvr020120.html