Samsy@lemmy.ml to ich_iel@feddit.orgDeutsch · 17 hours agoich🔄iellemmy.mlimagemessage-square17linkfedilinkarrow-up1100arrow-down10
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minus-squarebennypr0fane@discuss.tchncs.delinkfedilinkarrow-up1·13 hours agoKann der Kanzler überhaupt das Verbotsverfahren selbst in Gang bringen? Braucht er dazu nicht die Zustimmung des Parlaments? Oder irgendsowas?
minus-squareNotAnonymousAtAal@feddit.orglinkfedilinkarrow-up7·13 hours ago“Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.” https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/DasBundesverfassungsgericht/Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html Der Bundeskanzler ist zwar nicht direkt und persönlich die Bundesregierung, aber er hat innerhalb der Bundesregierung die Richtlinienkompetenz und daher ist die Unterscheidung an der Stelle rein akademisch.
Kann der Kanzler überhaupt das Verbotsverfahren selbst in Gang bringen? Braucht er dazu nicht die Zustimmung des Parlaments? Oder irgendsowas?
“Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.”
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/DasBundesverfassungsgericht/Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html
Der Bundeskanzler ist zwar nicht direkt und persönlich die Bundesregierung, aber er hat innerhalb der Bundesregierung die Richtlinienkompetenz und daher ist die Unterscheidung an der Stelle rein akademisch.