• A_norny_mousse@piefed.social
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    1
    ·
    2 days ago

    Die Bundesregierung begründet ihren Plan zur Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes mit angeblichen Sicherheitsbedrohungen. Das Innenministerium wehrte sich bis vor Gericht dagegen, Belege dafür vorlegen zu müssen – bis es schließlich zugeben musste: es hat keine.

    Es wird noch besser!

    Erstens würde das IFG die Sicherheit von Verwaltungsmitarbeitenden und der Bundesrepublik bedrohen. Und zweitens müsse man Bürokratie abbauen, die durch das Gesetz zu groß geworden sei.

    Solche Bestrebungen sind ja nu auch nix neues mehr aber früher haben sie sich wenigstens ein bisschen Mühe gegeben damit.

    Jetzt - Viberegieren

    Ja, früher war alles besser, selbst Konservative und Liberale mit braunem Kern!

    • BlueKey@fedia.io
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      5
      ·
      1 day ago

      Es muss endlich mal ein Gesetz geben, was offensichtliches lügen im Amt und Wahlkampf hart bestraft.

      • MonkderVierte@lemmy.zip
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        2
        ·
        1 day ago

        Kurzinformation Rechtliche Bedeutung des Amtseides des Bundeskanzlers

        Der Amtseid hat keine rechtlichen Wirkungen;

        Wie sämtliche Amtseide, die im deutschen öffentlichen Recht vorgesehen sind, ist auch der Amtseid des Bundespräsidenten nicht strafbewehrt, etwa in dem Sinne, dass eine flagrante Verletzung der im Eid übernommenen Verpflichtungen strafrechtlich als Meineid o. ä. gewertet würde. Abgesehen davon, dass sich aus dem Text des Eides schwerlich konkrete Handlungsanweisungen oder Handlungspflichten ableiten lassen, entspricht eine solche Verknüpfung von Verfassungs- und Strafrecht auch nicht der deutschen Rechtstradition

        Warum ist das so? Dann ist der Amtseid demokratisch nichts wert?