Ich hab’s nachgeprüft, ja, stimmt alles, allerdings garantiert der §909 BGB nur dass durch die Grube die du gräbst nicht die strukturelle Integrität des Nachbargrundstücks gefährdet sein darf, d.h. dessen Haus darf nicht einstürzen wegen Erdrutsch oder so.
Ja, die Vorschriften rund um § 909 BGB stammen aus dem Sachenrecht und dienen dazu Eigentum und Besitz und deren Grenzen und Pflichten untereinander und Dritten gegenüber zu beschreiben.
Und auch immer daran denken: Wer anderen eine Grube gräbt, brauch ab 1,5m³ Aushub eine Baugenehmigung
Das würde dann auch jedes Grab betreffen, falls es dafür keine Ausnahme vom Gesetz gibt.
Und ist Baurecht nicht eh in Landesverantwortung?
Baurecht ist ein Mischmach. Die Landesbauordnung ist Landesrecht ja, aber das BauGB und die BauNVO sind Bundesrecht.
Friedhöfe sind vermutlich städtebaulich durch entsprechende Regelung im BPlan ausgenommen von der Regelung.
Du hast doch nicht jetzt ernsthaft einen Anspruch an die Richtigkeit dieser Aussage xD
Hei— Heißt— heißt das— hast du etwa gelogen?
Transparenter Hintergrund, sehr freundlich.
Wenn überhaupt nur mit völliger Sicherheit Dinge bahuptet, von denen ich keine Ahnung habe.
Ey, das mache ich! Das ist mein Ding!
Ich hab’s nachgeprüft, ja, stimmt alles, allerdings garantiert der §909 BGB nur dass durch die Grube die du gräbst nicht die strukturelle Integrität des Nachbargrundstücks gefährdet sein darf, d.h. dessen Haus darf nicht einstürzen wegen Erdrutsch oder so.
Ja, die Vorschriften rund um § 909 BGB stammen aus dem Sachenrecht und dienen dazu Eigentum und Besitz und deren Grenzen und Pflichten untereinander und Dritten gegenüber zu beschreiben.
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