• RidderSport@feddit.org
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    9
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    1 day ago

    § 823 I Var.4 BGB sowie § 823 II BGB i.V.m. verschiedensten Schutznormen bspw. § 9 DGUV.

    So viel Präzision beim zitieren von Gesetzen muss schon sein, besonders bei §§ wie § 823 BGB der in Absatz bereits 5 geschriebene Varianten (in sonstige verstecken sich nochmal einige ungeschriebene) und mit Absatz in Verbindung mit Schutzgesetzen unbeschränkt viele Möglichkeiten der Schadenersatzansprüche enthält. So wird das sonst nichts mit dem Jura-Studium.

    • bleistift2@sopuli.xyz
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      9
      ·
      2 days ago

      Das würde dann auch jedes Grab betreffen, falls es dafür keine Ausnahme vom Gesetz gibt.

      Und ist Baurecht nicht eh in Landesverantwortung?

      • RidderSport@feddit.org
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        2
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        1 day ago

        Baurecht ist ein Mischmach. Die Landesbauordnung ist Landesrecht ja, aber das BauGB und die BauNVO sind Bundesrecht.

        Friedhöfe sind vermutlich städtebaulich durch entsprechende Regelung im BPlan ausgenommen von der Regelung.

    • lugal@sopuli.xyz
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      6
      ·
      2 days ago

      Es gibt auch Universalgrabgeräte, die nicht für Gruben spezialisiert sind, aber trotzdem für Gruben angewendet werden können

  • Aufgehtsabgehts@feddit.org
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    12
    ·
    2 days ago

    Wird bei Gruben gerne vergessen: DGUV Vorschrift 38 §9 Absatz 1: Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,00 m.

  • Paulemeister@feddit.org
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    14
    ·
    2 days ago

    Frau Richterin meine Nachbarin hat eine 300 m³ Grube gegraben und mein Haus ist jetzt hineingefallen.

    Ist doch viel geiler in so 'ner Grube zu wohnen. Ich sehe hier keine Vertiefung zu ihrem Nachteil. Auf wiedersehen