• schnurrito@discuss.tchncs.deOP
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    8 hours ago

    Das Grundgesetz aber z.B. verpflichtet die Bundesrepublik zu Jugendschutz.

    Kapitel und Vers, bitte. Das Einzige in die Richtung, das ich kenne, ist Artikel 5 (2) GG, das den Staat allerdings zu gar nichts verpflichtet, sondern ihm nur erlaubt (!), das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zum Schutze der Jugend einzuschränken.

    Und auch nach dem deutschen Grundgesetz sollte die Rechtsauffassung sein: Informatik ist eine Wissenschaft, somit ist die Entwicklung und Verbreitung von Betriebssystemen Wissenschaft, somit fällt diese unter die Freiheit der Wissenschaft nach Artikel 5 (3) GG.

    • Felix@feddit.org
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      8 hours ago

      Kapitel und Vers, bitte.

      Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,” Art. 2, Abs. 1 GG

      Eine freie Entfaltung ist nicht möglich, wenn Medien dich in eine bestimmte Richtung drängen oder einem Kind falsche Werte vermitteln.

      Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.” Art. 6 Abs. 2

      Wenn Eltern also ihre Kinder nicht über Pornographie oder Instagram aufklären, um sie davor zu schützen, dann muss halt der Staat ran.

      • schnurrito@discuss.tchncs.deOP
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        7 hours ago

        Das erste kann man nur sehr schwierig so lesen, dass es dem Staat irgendetwas vorschreibt. Bitte um Gerichtsentscheidungen, in denen das so verstanden wurde. Grundrechte sind vor allem Schutzrechte gegenüber dem Staat. Natürlich versuchen Medien, Menschen “in eine bestimmte Richtung zu drängen” oder (evtl. falsche) “Werte zu vermitteln”, das war auch schon lange vor der Erfindung von Computern so.

        Das zweite ist schon ein bisschen besser, aber auch das lese ich so, dass es vor allem die Existenz und Betätigung von Behörden wie etwa Jugendämtern erlaubt, eventuell vorschreibt. (Und natürlich bin ich dafür, dass der Staat einschreitet, wenn bestimmten Kindern grundlegend falsche Werte beigebracht werden, ihnen Gewalt angetan wird, usw.) Nicht, dass der Staat Gesetze erlassen müsse, die es jungen Menschen verbieten, auf Informationen zuzugreifen, auf die sie aktiv zugreifen wollen.

        • Felix@feddit.org
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          7 hours ago

          Das Bundesverwaltungsgericht hat z.B. 2019 bezüglich Indizierungen geurteilt:

          Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger vor sozial-ethisch desorientierenden Inhalten haben ihre Grundlage in dem Grundrecht auf Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG.” – Quelle: https://www.bverwg.de/301019U6C18.18.0

          Eine Revision dieses Urteile wurde vom Bundesverfassungsgericht 2022 abgelehnt, u.a. auch wieder mit Bezug auf Art. 2: “Der Jugendschutz genießt Verfassungsrang vor allem aufgrund des in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verbrieften elterlichen Erziehungsrechts und des Rechts der Kinder und Jugendlichen aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit, und ihres Anspruchs auf Schutz und Hilfe, um sich zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten innerhalb der sozialen Gemeinschaft entwickeln zu können” – Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/10/rk20221020_1bvr020120.html